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Vgl. Dolle, Josef (Hrsg): Niedersächsisches Klosterbuch. Verzeichnis der Klöster, Stifte, Kommenden und Beginenhäuser in Niedersachsen und Bremen von den Anfängen bis 1810. Bielefeld 2012, Band 3, S. 1403-1408
Kollegiatstift: Eine Gemeinschaft von Säkularkanonikern (Weltgeistlichen). Sie sind deutlich abzugrenzen von Mönchen und gehören keiner Ordensgemeinschaft an. Sie leben an einer bestimmten Kirche, dem Stift, für dessen Gottesdienste sie zuständig sind und deren Stiftsvermögen sie verwalten.
Komturei durften sich zu den Zeiten der Templer nur Bauernhöfe nennen, wenn sie Überschüsse für den Orden, also für die kämpfende Truppe in Palästina, erwirtschafteten: Sie waren die Milchkühe des Ordens.
Diese Komturei gelangte 1312 nominell an die Johanniter, erst 1357 erfolgt die Abgabe der Verfügungsgewalt.
Süpplingenburg fiel an die Herzogliche Kammer in Braunschweig und wurde bis 1965 als Domäne verwaltet
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